AGB

Nutzungsbedingungen

1. Diese Website ist Gegenstand der nachfolgenden Nutzungsbedingungen, die im Verhältnis zwischen Nutzer und Dienstanbieter mit dem Aufruf dieser Website verbindlich vereinbart sind. Soweit spezielle Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den nachfolgenden Nutzungsbedingungen abweichen, wird in der Website an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. Es gelten dann im jeweiligen Einzelfall ergänzend die besonderen Nutzungsbedingungen.
Diese Website beinhaltet Daten und Informationen aller Art, die marken- und/oder urheberrechtlich zugunsten des Diensteanbieters oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind. Es ist daher nicht gestattet, die Website im ganzen oder einzelne Teile davon herunterzuladen, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Gestattet ist vor allem die technisch bedingte Vervielfältigung zum Zwecke des Browsing, soweit diese Handlung keinen wirtschaftlichen Zwecken dient, sowie die dauerhafte Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch.

2. Es ist gestattet, einen Link auf diese Website zu setzen, soweit er allein der Querre-ferenz dient. Der Diensteanbieter behält sich das Recht vor, die Gestattung zu wi-derrufen. Das Framen dieser Website ist nicht gestattet.

3. Der Diensteanbieter übernimmt die Haftung für die Inhalte seiner Website gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Website befindlichen Information wird nicht übernommen. Verweise und Links auf Websites Dritter bedeuten nicht, dass sich der Diensteanbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht. Die Inhalte begründen keine Verantwortung des Diensteanbieters für die dort bereit gehaltenen Daten und Informationen. Der Diensteanbieter hat keinen Einfluss auf die hinter dem Link liegenden Inhalte. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aufgrund der Nutzung von einem hinter dem Link liegenden Inhalt verursacht worden sind, haftet der Diensteanbieter daher nicht.

4. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Der Diensteanbieter haftet vor allem nicht für den technisch bedingten Ausfall des Internets bzw. des Zugangs zum Internet.

5. Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechliches Sondervermögen ist, am Sitz des Diensteanbieters. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6. Der Diensteanbieter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu modifizieren und sie der technischen sowie rechtlichen Entwicklung an-zupassen. Der Nutzer wird auf die Veränderung gesondert hingewiesen. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Münchner Spirituosen GmbH für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB

 

I. Allgemeines – Geltungsbereich:

1. Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend als Kunde bezeichnet. Das Wort Kaufsache bezeichnet im Folgenden auch eine Sache i.S.v. § 651 BGB. Diese Bedingungen gelten für sämtliche kaufvertraglichen und werklieferungsvertraglichen Beziehungen, die der Kunde mit der Firma Münchner Spirituosen eingeht. Sämtliche Lieferungen und Leistungen von Münchner Spirituosen, auch im vorvertraglichen Stadium, werden von diesen Bedingungen erfasst.

2. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB. Gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Münchner Spirituosen GmbH für Unternehmer.

3. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur für unsere Märkte in Deutschland. Bei Reparaturaufträgen gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen für Reparaturaufträge. 

 

II. Preise – Zahlungsbedingungen:

Vom Kunden an Münchner Spirituosen übergebene Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten und EC-Karten nimmt Münchner Spirituosen nur zahlungshalber entgegen. Skonti u.ä. werden nicht gewährt.

 

III. Mängelhaftung:

Münchner Spirituosen haftet gegenüber dem Kunden nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Münchner Spirituosen oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird auch für einfache Fahrlässigkeit gehaftet. Die Firma Münchner Spirituosen haftet darüber hinaus auch bei der einfachen fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Jedoch erstreckt sich die Haftung in letzterem Fall nicht auf vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von Vorstehendem unberührt.

 

IV. Abtretung, Aufrechnung:

1. Gegen Forderungen von Münchner Spirituosen darf der Kunde nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen die ihm gegen Münchner Spirituosen zustehen, an Dritte abzutreten.

 

V. Sonstiges:

1. Münchner Spirituosen verarbeitet im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnene Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht. Vertragssprache ist deutsch.

Stand 19.04.2013

 

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Münchner Spirituosen GmbH für Unternehmer i.S.d. § 310I, 14 BGB

 

I. Allgemeines – Geltungsbereich:

1. Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend als Kunde bezeichnet. Das Wort Kaufsache bezeichnet im Folgenden auch eine Sache i.S.v. § 651 BGB. Diese Bedingungen gelten für sämtliche kaufvertraglichen und werklieferungsvertraglichen Beziehungen, die der Kunde mit Münchner Spirituosen eingeht. Sämtliche Lieferungen und Leistungen von Münchner Spirituosen, auch im vorvertraglichen Stadium, werden von diesen Bedingungen erfasst.

2. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich schriftlich anerkannt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn Münchner Spirituosen Aufträge in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos annimmt und Leistungen vorbehaltlos erbringt.

3. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit den Kunden, soweit es sich um Geschäfte verwandter Art handelt.

4. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.d. §§ 310 I, 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Münchner Spirituosen GmbH für Verbraucher.

 

II. Angebot – Angebotsunterlagen:

1. Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot i.S.v. § 145, 147 II BGB zu qualifizieren, so kann Münchner Spirituosen dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen, die Annahme kann auch durch Zusenden der Ware erfolgen.

2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Münchner Spirituosen Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde einer schriftlichen Zustimmung. Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen sind auf Aufforderung auf unsere Kosten zurückzusenden.

3. Angebote von Münchner Spirituosen sind stets freibleibend, wenn keine Bindungsfrist angegeben wird.

4. Münchner Spirituosen ist berechtigt, die Ausführung einer Bestellung von Vorauszahlung oder Leistung von Sicherheiten abhängig zu machen.

 

III. Preise – Zahlungsbedingungen:

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von Münchner Spirituosen „ab Werk“, Kosten für Transport und Verpackung sind nicht eingeschlossen und werden gesondert in Rechnung gestellt.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, sofern der Kunde nicht gleichzeitig Endabnehmer ist, nicht in den Preisen von Münchner Spirituosen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Skonti sowie vergleichbare Abschläge vom Kaufpreis, Rabatte u.ä. werden nicht gewährt.

4. Rechnungen sind rein netto innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig, sofern der Kunde nicht sofort in bar bezahlt. Zahlungen sind nur an Münchner Spirituosen direkt zu leisten. Zahlungen an Vertreter bzw. Zusteller, die nicht ausdrücklich zum Zahlungsempfang bzw. zum Inkasso ausgewiesen sind, sind nicht zulässig und nicht schuldbefreiend. Für den Fall einer Stundung gelten Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes als vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

5. Vom Kunden an Münchner Spirituosen übergebene Zahlungsmittel wie Schecks, Wechsel, Kreditkarten und EC-Karten nimmt Münchner Spirituosen nur zahlungshalber entgegen. Eventuell anfallende Diskont-, Inkasso-, Einziehungs- und Wechselkosten gehen zu Lasten des Kunden.

6. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Münchner Spirituosen steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat und die Leistungsansprüche von Münchner Spirituosen hierdurch gefährdet werden. Gleiches gilt, wenn der Kunde wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Sofern Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden auslösen, kann Münchner Spirituosen vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde der Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht nachkommt. Das Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Leistungspflicht nachgekommen ist und diese Leistung nicht nach den Vorschriften der InsO anfechtbar ist. Gesetzliche Rechte von Münchner Spirituosen werden durch diese Ziffer nicht eingeschränkt.

8. Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung durch den Kunden ist im Zweifel ein Anerkenntnis, dass die Ware frei von Mängeln ist, die vertragsgemäße Beschaffenheit ausweist und die Lieferung vollständig war.

 

IV. Lieferzeit - Verzugsschäden:

1. Münchner Spirituosen ist nur verpflichtet, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten, wenn der Kunde seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat. Insbesondere müssen alle organisatorischen Fragen abgeklärt sein.

2. Münchner Spirituosen haftet gegenüber dem Kunden nur für Verzugsschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Münchner Spirituosen oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Firma Münchner Spirituosen haftet darüber hinaus auch bei der einfachen fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Jedoch erstreckt sich die Haftung in letzterem Fall nicht auf vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden.

3. Regelungen des Kunden, die pauschalierte Verzugsschäden vorsehen, erkennt Münchner Spirituosen nicht an. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, Verzugsschäden konkret nachzuweisen.

4. Wird die Lieferung durch Umstände, die Münchner Spirituosen oder seine Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben, verhindert oder erschwert, z.B. behördliche Maßnahmen, Krieg, Aufruhr, Aussperrung, Streik, Fehlen von wichtigen Materialen, Betriebsstörungen, Transportstörungen etc., ist Münchner Spirituosen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies Schadensersatzansprüche auslöst. Dies gilt nur, wenn Münchner Spirituosen alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die Lieferung durchzuführen.

5. Bei ausbleibender, unrichtiger oder unvollständiger Selbstbelieferung aus anderen als den in Ziffer 4 dargestellten Gründen (insbesondere schuldhafte Nichtleistung durch einen Zulieferer) ist Münchner Spirituosen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und Münchner Spirituosen kein Verschulden trifft. Dem Kunden steht in diesem Fall nur ein Anspruch auf Erstattung der Gegenleistung zu.

 

V. Erfüllungsort – Transportgefahr:

1. Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Erfüllungsort ist in diesem Fall der Ort, in dem die Kaufsachen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lagern. Unabhängig vom Erfüllungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs jedoch stets dann auf den Kunden über, wenn die Ware auf Wunsch des Kunden versendet wird. Geht die Ware während des Transports unter, ist Münchner Spirituosen verpflichtet, etwaige Ansprüche gegen das transportierende Unternehmen an den Kunden abzutreten, wenn dieser gleichzeitig erklärt, dass er wegen des Untergangs keine Ansprüche gegen Münchner Spirituosen geltend macht.

2. Sofern der Kunde es wünscht, wird Münchner Spirituosen die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

3. Wird eine Anlieferung durch Münchner Spirituosen per LKW vereinbart, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit für LKW bis zum Bordstein gegeben ist. Er hat ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass ein Be- und Entladen durch mechanische Hebevorrichtungen möglich ist.

 

VI. Mängelhaftung:

1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Wareneingang beim Kunden, gerügt werden. Nicht erkennbare Mängel müssen unverzüglich bei Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntwerden gerügt werden. Diese Ziffer gilt nur, wenn für beide Teile ein Handelsgeschäft vorliegt.

2. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Lieferung einer neuen Sache oder durch Beseitigung des Mangels erfolgt, steht Münchner Spirituosen zu. Münchner Spirituosen ist verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Erfüllungsort einer etwaigen Nacherfüllung ist stets der Sitz von Münchner Spirituosen. Münchner Spirituosen ist zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt.

3. Münchner Spirituosen haftet gegenüber dem Kunden nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Münchner Spirituosen oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird auch für einfache Fahrlässigkeit gehaftet. Die Firma Münchner Spirituosen haftet darüber hinaus auch bei der einfachen fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Jedoch erstreckt sich die Haftung in diesem Fall nicht auf vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden. Ziffer 3 gilt entsprechend, wenn der Kunde Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist, sowie bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleibt unberührt.

4. Gewährleistungsansprüche des Kunden, die nicht der Verjährung nach § 438 I Nr. 1 und 2 oder 634 a BGB unterfallen, verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses gem. §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Die zwingenden Vorschriften zum Lieferregress werden auch sonst nicht beschränkt.

5. § 478 V BGB findet im Verhältnis Kunden – Münchner Spirituosen keine Anwendung. § 478 I – IV sind somit nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Kunde die Sache selbst an einen Unternehmer weiterverkauft, der sie wiederum (ggf. über weitere Zwischenstationen) an einen Endverbraucher veräußert.

6. Entstehen dem Kunden Aufwendungen i.S.d. § 439 II BGB für die Münchner Spirituosen haftet, so kann Münchner Spirituosen verlangen, dass die Aufwendungen der Höhe nach pauschaliert werden, sofern der Netto–Verkaufspreis der verkauften Sache € 350,00 nicht übersteigt. Die Pauschale beträgt das 1,5-fache des Netto–Verklaufspreises bis zu einem Netto–Verkaufspreis bis € 350,00.

7. Bei unbegründeten Reklamationen hat der Kunde Münchner Spirituosen die entstandenen Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung zu erstatten.

 

VII. Eigentumsvorbehalt:

1. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie aller weiteren Forderungen, die Münchner Spirituosen gegen den Kunden zustehen, bleiben alle von Münchner Spirituosen gelieferten Gegenstände im Eigentum von Münchner Spirituosen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt sichert in diesem Fall den Saldo. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebs weiterzuveräußern. Diese Ermächtigung sowie die Ermächtigung, die Ware einzubauen, zu verarbeiten, zu verbinden oder zu vermischen erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, einen Insolvenzantrag stellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.

2. Wird Vorbehaltsware von dem Kunden an Dritte veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt einen dem Wert der Sache zum Zeitpunkt der Veräußerung entsprechenden, erstrangigen Teilbetrag seiner Forderung gegen den Dritten an Münchner Spirituosen ab. Münchner Spirituosen nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen für Münchner Spirituosen einzuziehen. Diese Ermächtigung erlischt jedoch, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, einen Insolvenzantrag stellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sollten dennoch Zahlungen an den Kunden erfolgen, so ist er verpflichtet, die eingehenden Beträge von seinem übrigen Vermögen getrennt für Münchner Spirituosen treuhänderisch zu verwalten. Der Kunde ist verpflichtet, Münchner Spirituosen die zum Einzug der Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, insbesondere die Abnehmer namhaft zu machen und die erforderlichen Urkunden und Unterlagen auszuhändigen.

3. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung von Münchner Spirituosen begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener.

4. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Wird die Vorbehaltsware beim Kunden gepfändet oder beschlagnahmt, ist Münchner Spirituosen unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Für eine Intervention erforderliche Unterlagen wie Pfändungsprotokolle, gerichtliche Beschlüsse u.ä. sind zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, der Pfändung oder Beschlagnahme sofort schriftlich, unter Hinweis auf die Rechte von Münchner Spirituosen zu widersprechen und entsprechende Belege an die pfändende oder beschlagnahmende Stelle zu übersenden.

5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Beschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, Verlust, Feuer, Wasser, und sonstige Gefahren ausreichend zu versichern und Münchner Spirituosen die Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Ansprüche aus Versicherungen für die Vorbehaltsware an Münchner Spirituosen ab. Münchner Spirituosen nimmt die Abtretung an.

6. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen umgebildet oder verarbeitet, so erfolgt dies im Namen und Interesse von Münchner Spirituosen. Münchner Spirituosen ist insoweit Hersteller i.S.v. § 950 BGB. Bei einer Umbildung oder Verarbeitung zusammen mit nicht Münchner Spirituosen gehörenden Sachen erwirbt Münchner Spirituosen Miteigentum entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt auch der Kunde Miteigentum, so überträgt er es schon jetzt an Münchner Spirituosen.

7. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Münchner Spirituosen nicht gehörenden beweglichen Sachen vermischt, verarbeitet oder verbunden, erwirbt Münchner Spirituosen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der von Münchner Spirituosen zur Verfügung gestellten Sache zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dies gilt mit der Maßgabe, dass, wenn die Sache des Kunden mit der die Vermischung vorgenommen wurde, als Hauptsache anzusehen ist, der Kunde Münchner Spirituosen anteilmäßig Miteigentum überträgt.

8. Die gemäß Nr. 6 und Nr. 7 im Eigentum/Miteigentum von Münchner Spirituosen stehende Ware sichert die Forderungen von Münchner Spirituosen in gleicher Weise, wie die ursprünglich gelieferte Vorbehaltsware.

9. Der § 946 BGB bleibt unberührt.

10. Übersteigt der realisierbare Wert der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen die Ansprüche von Münchner Spirituosen gegen den Kunden um mehr als 10 %, so ist Münchner Spirituosen verpflichtet, darüber hinaus bestehende Sicherheiten freizugeben. 

 

VIII. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache:

1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Münchner Spirituosen ist jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.

3. Vertragssprache ist deutsch.

 

IX. Datenspeicherung:

Münchner Spirituosen verarbeitet im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

 

X. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind in diesem Fall durch solche gültigen Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommen. Das Gleiche gilt für Vertragslücken.